Nutzungsbedingungen ELA Express Stand: 15.10.2026 Fassung: ela-terms-2026-10-15-v1 ## Anbieter und Geltungsbereich Diese Bedingungen regeln die Nutzung von ELA Express als Software-as-a-Service für Dienstplanung, Fahrdienst und Alltagshilfe. Anbieter ist **DS81 – Manufaktur für digitale Systeme, Inhaber Daniel Schuboth, Frankenhainer Weg 25, 34613 Schwalmstadt, Deutschland**, [kontakt@ela.express](mailto:kontakt@ela.express), Telefon [06691 9799040](tel:+4966919799040) · Anrufbeantworter. Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und sonstige institutionelle Kunden. Vertragspartner ist der beauftragende Betrieb, nicht ein von ihm eingeladener Mitarbeiter oder eine betreute Person. Allein durch eine Einladung oder Anmeldung entsteht für Mitarbeitende kein eigener entgeltlicher Vertrag mit DS81. Zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben anwendbar, wenn im Einzelfall tatsächlich ein Verbrauchervertrag geschlossen wird. Die [Widerrufsbelehrung](/rechtliches/widerruf) erläutert die hierfür geltenden Rechte. ## Vertragsschluss und Vertragsunterlagen Ein entgeltlicher Vertrag kommt durch Annahme eines hinreichend bestimmten Angebots oder eine ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande. Angebot beziehungsweise Bestätigung benennen den Kunden, die gebuchten Leistungen, Entgelte, Abrechnungsweise, Vertragslaufzeit und Kündigungsregelung. Eine reine Kontaktanfrage oder die Nutzung einer ausdrücklich bezeichneten lokalen Demo ist keine kostenpflichtige Bestellung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Für personenbezogene Fach- und Beschäftigtendaten gilt ergänzend die einbezogene [Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung](/rechtliches/auftragsverarbeitung). Die bei Vertragsschluss vereinbarten Fassungen werden Bestandteil des Vertrags. Die Veröffentlichung einer späteren Fassung ändert einen bestehenden Vertrag nicht automatisch. ## Leistungsumfang Maßgeblich ist der vereinbarte Leistungsumfang. ELA unterstützt insbesondere qualifikationsbasierte Dienstplanung, offene Dienste mit Bewerbung, Fahraufträge mit Durchführung und Abschluss, konfigurierbare Leistungslisten in der Alltagshilfe sowie Leistungsjournal und Finanzübersicht. Prüfungen von Qualifikationen, Verfügbarkeit und Belegung unterstützen die Disposition. Sie ersetzen weder die fachliche Eignungsprüfung noch die Verantwortung des Kunden für Arbeitszeitrecht, Fahrerlaubnisse, erforderliche Genehmigungen, sichere Fahrzeuge, Aufsicht und die ordnungsgemäße Durchführung seiner Leistungen. ELA ist keine Notruf- oder medizinische Überwachungseinrichtung. Benachrichtigungen und Karten sind Hilfsmittel für die Organisation. Push-Nachrichten und Standortaktualisierungen können durch Netz, Betriebssystem oder Geräteeinstellungen verzögert oder unterbrochen werden. Bei zeitkritischen Ereignissen muss der Kunde geeignete unmittelbare Kommunikationswege und Ausweichabläufe vorhalten. ## Leistungsübersichten und Abrechnung Abgeschlossene Fahrten und Einsätze werden mit dem beim Auftrag gespeicherten Tarif- und Leistungsstand dokumentiert. Spätere Änderungen von Stammdaten ändern abgeschlossene Journalpositionen nicht stillschweigend. Wiederholte Abschlussaufrufe dürfen keine zweite Leistung erzeugen. Die Finanzübersicht und ihr PDF sind eine Zusammenstellung erbrachter Leistungen des Kunden. Sie ersetzen keine steuerliche Rechnung, keinen Kostenträgerbescheid und keine Prüfung einer sozialrechtlichen Erstattungsfähigkeit. Der Kunde prüft die erfassten Leistungen, Tarife, Berechnungsgrundlagen und die Berechtigung des jeweiligen Empfängers. Davon getrennt ist die Abrechnung der ELA-Plattform durch DS81. Vereinbarte Plattformentgelte werden nicht aus dem Wert der betreuten Personen oder deren Standortdaten abgeleitet. Ein SEPA-Mandat entsteht nur durch eine gesonderte wirksame Erteilung. ## Nutzungsrecht und technische Voraussetzungen Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein einfaches, auf seine vertraglich vereinbarte Nutzung begrenztes Recht, ELA mit seinen berechtigten Nutzern zu verwenden. Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Berechtigten. DS81 erhält daran nur die für die Vertragserfüllung und zulässige Weisungen erforderlichen Verarbeitungsbefugnisse. Der Kunde stellt geeignete Geräte, eine unterstützte Softwareumgebung und eine ausreichende Internetverbindung bereit. Besondere Geräteberechtigungen werden nur für die betreffenden Funktionen benötigt. Gesetzliche Rechte, insbesondere zur Fehlerbeseitigung und Interoperabilität, werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen. Nicht erlaubt sind unberechtigte Zugriffe, die Umgehung von Zugriffsschutz, absichtliche Störungen, rechtswidrige Inhalte und die Verwendung fremder Zugangsdaten ohne Berechtigung. Sicherheitsprüfungen, die den laufenden Betrieb beeinträchtigen können, sind vorher abzustimmen. ## Kundenkonto und Berechtigungen Der Kunde benennt berechtigte Personen und hält Rollen, Qualifikationen und Kontaktdaten aktuell. Zugangsdaten dürfen nicht mit unberechtigten Personen geteilt werden. Bei Ausscheiden, Geräteverlust oder Verdacht auf Missbrauch sind Zugänge unverzüglich zu sperren beziehungsweise zu widerrufen und DS81 erforderlichenfalls zu informieren. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer nur die für ihre Aufgaben erforderlichen Informationen erhalten. Er prüft auch die Berechtigung vor dem Weitergeben von PDF-Dateien oder sonstigen Exporten. Die Anmeldung unter einer Rolle berechtigt nicht dazu, deren technische Grenzen zu umgehen. ## Verantwortung für Kundendaten Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Beteiligungsrechte, Aufbewahrungsregeln und den zulässigen Einsatz im Beschäftigungsverhältnis. Er erfasst nur Daten, die für den jeweiligen Ablauf erforderlich sind. Besonders geschützte Angaben, etwa zu Gesundheit, Mobilität oder Betreuungsbedarf, dürfen nur mit einer tragfähigen Rechtsgrundlage und geeigneten Schutzmaßnahmen verarbeitet werden. Ein Freitextfeld ist keine Aufforderung, Diagnosen oder vollständige Betreuungsakten zu hinterlegen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag schafft selbst keine Rechtsgrundlage für solche Angaben. Lokale Entwicklungs- und Demonstrationszugänge dürfen nur mit ausdrücklich fiktiven Beispieldaten verwendet werden. Reale Kundendaten gehören in eine dafür freigegebene, vertraglich abgesicherte Betriebsumgebung. ## Freiwillige Standortfreigabe Standortdaten werden nur nach einer bewussten Freigabe des zugewiesenen Fahrers für die konkrete laufende Fahrt übertragen. Eine Geräteberechtigung oder eine allgemeine Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen ersetzt diese Entscheidung nicht. Eine Übertragung im Hintergrund verlangt eine zusätzliche gesonderte Entscheidung in der nativen App. Der Kunde legt den zulässigen Empfängerkreis fest, informiert die betroffenen Mitarbeitenden und stellt die tatsächliche Freiwilligkeit sicher. Er darf die Funktion nicht zur verdeckten Überwachung oder zum Aufbau einer Bewegungs- beziehungsweise Leistungshistorie verwenden. Gesetzliche Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Eine Freigabe kann jederzeit beendet werden. Standortpunkte sind kurzlebig und nicht Teil der Datensicherung. ELA stellt nur die letzte übermittelte Position mit Zeitpunkt und Genauigkeit dar; sie ist keine Garantie für den gegenwärtigen Aufenthaltsort oder eine sichere Ankunft. ## Betrieb, Wartung und Änderungen DS81 stellt ELA mit den vereinbarten Funktionen bereit und trifft angemessene Maßnahmen für Sicherheit und Funktionsfähigkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder Reaktionszeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Vereinbarte und gesetzliche Leistungs- und Mängelrechte bleiben bestehen. Erforderliche Wartungen werden, soweit möglich, angekündigt und mit möglichst geringer Beeinträchtigung durchgeführt. Bei Sicherheitsvorfällen kann eine sofortige Maßnahme nötig sein. DS81 darf die Software weiterentwickeln, soweit der vereinbarte wesentliche Nutzen erhalten bleibt und berechtigte Interessen des Kunden berücksichtigt werden. Wesentliche Änderungen des Vertragsinhalts erfordern eine wirksame vertragliche Grundlage; bloßes Schweigen auf eine allgemeine Änderungsmitteilung gilt nicht als Zustimmung. ## Entgelte und Zahlung Höhe, Umsatzsteuerbehandlung, Fälligkeit und Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem angenommenen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Es werden keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen allein durch eine normale Funktion oder den Ablauf einer Demo gebucht. Entgeltänderungen bedürfen einer dafür wirksamen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Eine Nutzungseinschränkung muss verhältnismäßig sein und wird, soweit kein dringender Sicherheitsgrund entgegensteht, mit Gelegenheit zur Abhilfe angekündigt. Eine Sperre beendet nicht die Möglichkeit, eine Standortfreigabe zu widerrufen. Daten werden nicht allein deshalb gelöscht, weil eine Rechnung bestritten wird. ## Störungen, Unterstützung und Mängel Störungen meldest Du mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an [kontakt@ela.express](mailto:kontakt@ela.express). Zugangsdaten, private Schlüssel und unnötige Gesundheits- oder Betreuungsdaten sollen nicht in einer gewöhnlichen Supportnachricht stehen. Für notwendige Fachinformationen wird ein geeigneter Übermittlungsweg abgestimmt. DS81 untersucht gemeldete Fehler und stellt im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten Abhilfe bereit. Der Kunde wirkt in zumutbarem Umfang mit, insbesondere durch Angaben zu Zeitpunkt, betroffenem Ablauf und Fehlermeldung. Gesetzliche Mängelrechte werden nicht durch eine bloße Supportmeldung ersetzt oder ausgeschlossen. ## Haftung DS81 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei einer übernommenen Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Regeln gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Ansprüche betroffener Personen nach Artikel 82 DSGVO werden hierdurch nicht eingeschränkt. Eine Obliegenheit des Kunden zur sorgfältigen Nutzung hebt die eigene Verantwortung von DS81 für geschuldete Schutzmaßnahmen und Datensicherungen nicht auf. ## Vertragsende und Datenherausgabe Vertragsdauer, eine etwaige Verlängerung und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Soweit zumutbar und gesetzlich erforderlich, ist vorher eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Eine Kündigung kann in Textform an [kontakt@ela.express](mailto:kontakt@ela.express) oder postalisch an DS81, Daniel Schuboth, Frankenhainer Weg 25, 34613 Schwalmstadt, erklärt werden. Nenne zur Zuordnung möglichst den Betrieb und die Vertragskennung; eine fehlende Kennung macht eine anderweitig eindeutig zuordenbare Erklärung nicht unwirksam. Die Erklärung erfordert keine Anmeldung. DS81 bestätigt den Eingang und teilt den ermittelten Beendigungszeitpunkt mit. Vor dem Ende der Verarbeitung stimmen Kunde und DS81 die Herausgabe oder Löschung der Kundendaten nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab. Eine Finanzübersicht allein ist kein vollständiger Export aller personenbezogenen Daten. Gesetzliche Datenzugangs-, Wechsel- und Herausgabeansprüche bleiben unberührt. Eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten von DS81 betreffen nur die dafür erforderlichen eigenen Vertrags- und Nachweisunterlagen. ## Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird durch diese Bedingungen nicht begründet. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Regeln. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang. Datenschutzinformationen findest Du in der [Datenschutzerklärung](/rechtliches/datenschutz).